Nein, SIPSI erlaubt Ihnen nicht, diese Formalität zu erledigen, da es nicht notwendig ist, eine Meldung bei der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde abzugeben, um entsandtes Personal außerhalb Frankreichs zu entsenden. Wir raten Ihnen jedoch, sich einerseits über die erforderlichen Verfahren im Gastland zu informieren (wenden Sie sich an die zuständigen Behörden) und andererseits bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt für die Aufrechterhaltung der Zugehörigkeit zur französischen Sozialversicherung (http://www.cleiss.fr/reglements/a1.html).